Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
1. Gesetzliche Rückgabepflicht
Sie sind als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.
2. Unentgeltliche Rücknahme
Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, können Sie unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse siehe Impressum) zurückgeben oder einsenden. Bitte achten Sie bei der Einsendung auf eine ausreichende Frankierung und die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften (insbesondere bei Lithium-Batterien die Pole gegen Kurzschluss sichern, z. B. durch Abkleben).
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
4. Besonderheiten bei Fahrzeugbatterien (falls zutreffend)
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.